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Woran du einen seriösen Vertrieb erkennst

Im Vertrieb gibt es hervorragende Partner und Firmen, die vor allem an ihren eigenen Vertrieblern verdienen. Mit ein paar Fragen und einem Blick in den Vertrag erkennst du den Unterschied.

Aktualisiert am . 3 Minuten Lesezeit.

Die deutlichsten Warnsignale

  • Du sollst zuerst zahlen. Einstiegsgebühren, Pflicht-Starterpakete, kostenpflichtige Pflichtseminare oder Lizenzgebühren für Software. Ein Unternehmen, das Vertriebler sucht, verdient an verkauften Anlagen, nicht an seinen Vertrieblern.
  • Das Geld kommt vor allem aus dem Anwerben. Wenn für den Aufstieg wichtiger ist, wie viele Leute du holst, als wie viel du verkaufst, ist die Grenze zum Unseriösen erreicht. Systeme, in denen Teilnehmer für das Werben weiterer Teilnehmer belohnt werden, können nach § 16 Abs. 2 UWG sogar strafbar sein.
  • Die Provision bleibt vage. Wer dir auf Nachfrage keine Provisionstabelle zeigt, hat einen Grund dafür.
  • Einkommensversprechen ohne Rechnung. Sätze wie fünfstellig im ersten Monat ohne Angabe, wie viele Abschlüsse dafür nötig sind.
  • Druck zur Unterschrift. Ein seriöser Partner gibt dir den Vertrag mit nach Hause.

Deine Rechte nach dem HGB

Das Handelsvertreterrecht in den §§ 84 bis 92c HGB schützt dich. Einige Rechte lassen sich vertraglich nicht aushebeln:

RechtWas es bedeutet
Schriftlicher Vertrag, § 85 HGBDu kannst verlangen, dass der Vertragsinhalt in einer unterschriebenen Urkunde festgehalten wird.
Unterstützung, § 86a HGBDer Unternehmer muss dir die nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen, etwa Preislisten und Werbematerial.
Abrechnung und Buchauszug, § 87c HGBMonatliche Abrechnung, spätestens nach drei Monaten. Du kannst einen Buchauszug über alle provisionspflichtigen Geschäfte verlangen.
Kündigungsfristen, § 89 HGBEin Monat im ersten Vertragsjahr, zwei im zweiten, drei im dritten bis fünften, danach sechs Monate, jeweils zum Monatsende.
Ausgleichsanspruch, § 89b HGBNach Vertragsende, wenn der Unternehmer weiter von deinen Kunden profitiert. Ein Verzicht im Voraus ist unwirksam.

Worauf du im Vertrag achten solltest

  • Provisionsfälligkeit: bei Auftrag, Montage oder Zahlung? Gibt es Vorschüsse?
  • Stornoregeln: Wie lange haftest du für Stornos? Gibt es eine Stornoreserve und wann wird sie ausgezahlt?
  • Wettbewerbsverbot: Während des Vertrags darfst du keine Konkurrenzprodukte vertreiben. Ein Verbot für die Zeit nach Vertragsende muss nach § 90a HGB ausdrücklich vereinbart sein, darf höchstens zwei Jahre dauern und muss angemessen entschädigt werden.
  • Vertragsstrafen: Hohe Pauschalen für kleine Verstöße sind ein schlechtes Zeichen.
  • Gebietsschutz: Ist dir eine Region zugesagt oder nicht? Beides ist möglich, es sollte aber klar sein.
  • Nebenberuf: Steht im Vertrag, dass du nur nebenberuflich tätig bist, gelten nach § 92b HGB kürzere Kündigungsfristen und kein Ausgleichsanspruch. Mehr dazu

Fragen für dein Bewerbungsgespräch

  1. Kann ich die Provisionstabelle und den Vertrag vorab in Ruhe lesen?
  2. Wann genau wird meine Provision fällig, und wie lange dauert es im Schnitt von Auftrag bis Montage?
  3. Wie hoch ist die Stornoquote im Team?
  4. Woher kommen die Termine, und nach welchen Kriterien werden Leads verteilt?
  5. Wer plant die Anlagen und wer montiert sie?
  6. Muss ich für irgendetwas selbst bezahlen, zum Beispiel Schulung, Software oder Material?
  7. Kann ich mit jemandem sprechen, der seit einem Jahr bei euch verkauft?

Ein guter Partner beantwortet diese Fragen gern. Wir übrigens auch. Bewirb dich und frag uns

Häufige Fragen

Ist Strukturvertrieb grundsätzlich unseriös?

Nein. Mehrstufige Vertriebe sind legal, wenn das Einkommen aus echten Verkäufen an Kunden entsteht. Problematisch wird es, wenn vor allem das Anwerben belohnt wird oder Teilnehmer für ihren Einstieg zahlen.

Darf ein Unternehmen den Ausgleichsanspruch ausschließen?

Nicht im Voraus. Nach § 89b Abs. 4 HGB ist ein vorheriger Ausschluss unwirksam. Eine Ausnahme gilt für ausdrücklich nebenberufliche Handelsvertreter nach § 92b HGB.

Stand: 16. Oktober 2026. Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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