Warum du ein Gewerbe brauchst
§ 84 HGB beschreibt den Handelsvertreter als selbstständigen Gewerbetreibenden, der ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Wer so arbeitet, betreibt ein Gewerbe und muss es nach § 14 Gewerbeordnung anmelden. Das gilt auch, wenn du nur nebenbei startest.
Eine Erlaubnis brauchst du für die Vermittlung von Solaranlagen nicht. Die Anmeldung ist eine reine Anzeige. Anders wäre es nur, wenn du zusätzlich Kredite oder Versicherungen vermitteln willst, dafür gelten eigene Erlaubnispflichten.
Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung
- Zuständiges Gewerbeamt finden. Zuständig ist die Gemeinde, in der dein Betriebssitz liegt. Für die meisten Handelsvertreter ist das die eigene Wohnung.
- Formular ausfüllen. Bundesweit wird das Formular GewA 1 genutzt. In vielen Städten geht das online über das Serviceportal, sonst vor Ort mit Termin.
- Tätigkeit beschreiben. Formuliere konkret, zum Beispiel: Handelsvertreter gemäß § 84 HGB für die Vermittlung von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und Energietechnik. Eine zu enge Beschreibung zwingt dich später zur Ummeldung.
- Ausweis bereithalten. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung reichen in der Regel.
- Gebühr zahlen. Je nach Gemeinde etwa 15 bis 65 Euro.
- Gewerbeschein aufbewahren. Viele Auftraggeber wollen eine Kopie für ihre Unterlagen.
Was nach der Anmeldung passiert
Das Gewerbeamt gibt deine Anmeldung an mehrere Stellen weiter. Du bekommst in den Wochen danach Post von:
- Finanzamt: Du sollst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, online über ELSTER. Dort schätzt du deinen Umsatz und Gewinn und entscheidest über die Kleinunternehmerregelung. Danach bekommst du deine Steuernummer.
- IHK: Als Gewerbetreibender bist du Pflichtmitglied der Industrie- und Handelskammer. Bei kleinen Gewinnen fällt oft kein oder nur ein geringer Beitrag an. Die Details regelt die Beitragsordnung deiner IHK.
- Berufsgenossenschaft: Sie meldet sich, wenn du Mitarbeiter hast oder sie dich zuordnet. Als Unternehmer ohne Angestellte bist du selbst meist nicht pflichtversichert, kannst dich aber freiwillig gegen Arbeitsunfälle absichern. Auf vielen Kilometern im Auto ist das eine Überlegung wert.
Kleinunternehmer oder Umsatzsteuer?
Seit 2025 gilt: Du kannst die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Dann stellst du deine Provision ohne Umsatzsteuer in Rechnung und gibst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab.
Für Handelsvertreter ist das oft nur am Anfang sinnvoll. Wer im Solarvertrieb hauptberuflich gut verkauft, liegt schnell über 25.000 Euro. Dann gilt ab dem Folgejahr die Regelbesteuerung. Bei der Regelbesteuerung kommt auf deine Provision 19 Prozent Umsatzsteuer, die dein Auftraggeber mitzahlt und du ans Finanzamt abführst. Im Gegenzug holst du dir die Vorsteuer aus deinen Ausgaben zurück, etwa für Auto, Laptop oder Telefon.
Gutschrift statt Rechnung: Viele Unternehmen rechnen Provisionen per Gutschrift ab. Du musst dann keine eigene Rechnung schreiben. Prüfe auf der Gutschrift, ob deine Steuernummer und der richtige Umsatzsteuer-Ausweis stehen.
Handelsregister: brauchst du nicht sofort
Ins Handelsregister musst du dich erst eintragen, wenn dein Geschäft nach Art oder Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert. Am Anfang ist das bei Einzelunternehmern im Vertrieb meist nicht der Fall. Die Schutzrechte aus dem Handelsvertreterrecht, also Abrechnung, Buchauszug und Ausgleichsanspruch, gelten nach § 84 Abs. 4 HGB trotzdem.
Kosten auf einen Blick
| Posten | Größenordnung |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung | einmalig etwa 15 bis 65 Euro |
| IHK-Beitrag | bei kleinen Gewinnen oft 0 Euro, sonst nach Gewinn gestaffelt |
| Gewerbesteuer | erst ab einem Gewinn über 24.500 Euro im Jahr |
| Steuerberater | freiwillig, für den Start oft gut investiert |
| Betriebshaftpflicht | freiwillig, meist ein niedriger dreistelliger Betrag im Jahr |
Checkliste für Solar-Vertriebler
- Gewerbe mit klarer Tätigkeitsbeschreibung angemeldet
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER abgegeben
- Entscheidung Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung getroffen
- Geschäftskonto eröffnet, damit Privates und Geschäftliches getrennt bleibt
- Krankenversicherung geklärt, falls du hauptberuflich startest
- Rentenversicherungspflicht geprüft (hier erklärt)
- Fahrtenbuch oder Belege für dein Auto organisiert
Häufige Fragen
Kann ich das Gewerbe online anmelden?
In vielen Bundesländern und Städten ja, über das jeweilige Serviceportal. Du brauchst dafür meist einen Personalausweis mit Online-Funktion oder ein BundID-Konto.
Muss ich das Gewerbe vor dem Vertrag anmelden?
Spätestens mit Beginn der Tätigkeit, also vor deinem ersten Kundentermin. Viele melden es an, sobald sie sich für einen Auftraggeber entschieden haben.
Was passiert, wenn ich aufhöre?
Du meldest das Gewerbe beim Gewerbeamt ab. Das kostet ebenfalls eine kleine Gebühr. Das Finanzamt wird automatisch informiert.
Stand: 16. Oktober 2026. Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.