Das brauchst du
Lust auf Menschen
Du gehst gern auf Leute zu, hörst zu und erklärst Dinge verständlich. Fachwissen ist nicht nötig, das bekommst du bei uns. Wichtig ist, dass du zuverlässig bist und auch nach einem Nein freundlich bleibst.
Ein Gewerbe
Du arbeitest selbstständig als Handelsvertreter nach § 84 HGB. Dafür meldest du ein Gewerbe beim Gewerbeamt an, in vielen Städten auch online in einer halben Stunde. Die Gebühr liegt je nach Ort meist zwischen 15 und 65 Euro. Danach schickt dir das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Schritt für Schritt erklärt
Eigenes Auto und Führerschein Klasse B
Photovoltaik verkauft man vor Ort. Du musst das Dach sehen, den Zählerschrank prüfen und mit allen Entscheidern am Küchentisch sitzen. Rechne mit Fahrten im Umkreis von etwa einer Autostunde. Die Kosten für dein Fahrzeug trägst du selbst, sie sind aber Betriebsausgaben.
Sicheres Deutsch
Deine Kunden treffen eine Entscheidung über 15.000 Euro und mehr. Sie müssen dir folgen können und dir vertrauen. Dazu gehört auch, dass du Angebote und Nachrichten fehlerfrei formulierst.
Technik für unterwegs
Ein Smartphone mit guter Kamera für Fotos von Dach und Zählerschrank und ein Laptop oder Tablet für Präsentation und CRM.
Sinnvoll, aber kein Muss
- Vertriebserfahrung aus Versicherung, Energie, Telekommunikation oder Immobilien
- Technisches Grundverständnis, etwa aus dem Elektro- oder SHK-Handwerk
- Ein eigenes Netzwerk in deiner Region, zum Beispiel aus Vereinen oder früheren Kunden
- Schwindelfreiheit brauchst du nicht. Aufs Dach steigst du nicht, Fotos reichen.
Was zur Selbstständigkeit dazugehört
Klingt nach viel, ist aber für jeden Selbstständigen gleich und schnell geregelt. Wir sagen es dir lieber vorher als nachher.
| Thema | Was zu tun ist |
|---|---|
| Krankenversicherung | Hauptberuflich Selbstständige versichern sich selbst, gesetzlich freiwillig oder privat. Nebenberuflich bleibt meist alles wie bisher. |
| Rentenversicherung | Wer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeitet und keine Angestellten hat, kann nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein. Existenzgründer können sich bis zu drei Jahre befreien lassen. Mehr dazu |
| Steuern | Einkommensteuer, Gewerbesteuer ab dem Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn und Umsatzsteuer, sofern du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst. |
| Betriebshaftpflicht | Empfehlenswert, falls bei einem Termin etwas zu Bruch geht. |
| Arbeitgeber | Wenn du nebenberuflich startest: Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf Anzeige- oder Genehmigungspflichten. |
Ein kurzes Gespräch mit einem Steuerberater vor dem Start lohnt sich fast immer. Viele bieten ein Erstgespräch für Gründer an.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen
Brauche ich eine Ausbildung als Handelsvertreter?
Nein. Für Handelsvertreter im Solarvertrieb gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung oder Sachkundeprüfung. Das Fachwissen bekommst du in unserer Schulung.
Kann ich ohne eigenes Auto anfangen?
In der Praxis nicht. Termine finden beim Kunden statt, oft in Orten ohne gute Bahnanbindung. Ein eigenes Auto ist deshalb Voraussetzung.
Muss das Gewerbe vor dem Bewerbungsgespräch angemeldet sein?
Nein. Melde es an, wenn du dich für die Zusammenarbeit entschieden hast und bevor du den ersten Kundentermin führst.
Darf ich parallel für andere Firmen arbeiten?
Als selbstständiger Handelsvertreter grundsätzlich ja. Für direkte Konkurrenzprodukte gilt während des Vertrags ein Wettbewerbsverbot. Das besprechen wir offen, bevor du unterschreibst.